Alles was der Tüv erlaubt, Umbauten , Vorschriften
Mit den folgenden Tipps ist bestimmt so manches Tüv Problem schon fast erledigt. Es ist bestimmt nicht jeder Prüfer gleich.
Bei Umbauten am besten vorher noch mal genau bei der zuständigen Prüfstelle nachfragen. Denn jedem Prüfer steht anhand dieses Gesetzeswerkes ein gewisser Endscheidungsraum zur Verfügung.
Nun zu den Bestimmungen
Auspuffanlagen
Moderne Zubehörauspuffanlagen haben meistens eine EG- ABE. Dann hat der Topf eine E-Nummern-Stempelung.
Diese ersetzt eine Schriftliche ABE, somit ist keine zusätzliche Eintragung erforderlich.
Eine schriftliche ABE ist natürlich immer mitzuführen. Oder man lässt eintragen.
Wenn ein Tüv-Gutachten vorliegt muss auch eingetragen werden.
Entsteht ein Auspuff im Eigenbau dann muss bis Bj. 1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung durchgeführt werden,
ab Bj. 1989 noch zusätzlich eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Folgende Fahrgeräusche gelten ab 500 ccm:
Erstzulassung bis
20.05.1956 — 87 Phon
31.12.1956 — 84 Phon
12.09.1966 — 82 Phon
30.09.1983 — 84 dB (A)
30.09.1990 — 82 dB (A)
30.09.1995 — 82 dB (A)
ab 01.10.1995 — 80 dB (A)
Radabdeckung
Wer ein Fahrzeug hat das nach EG-Richtlinien abgenommen wurde, da besteht nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr.
Sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird nur eine allgemeine
ausreichende Radabdeckung vorgeschrieben. Das ist jedoch Auslegungssache.
Ältere Fahrzeuge müssen jedoch immer noch eine Radabdeckung mit maX.150 mm über der Radachse haben.
Diese Werte gelten bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten. (Die Radabdeckung ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs !!)
Sitzbank
Hat die Sitzbank zwischen den Sitzflächen nur einen Halteriemen so muss sie mindestens 65 cm lang sein. Sind hinten oder
seitlich jedoch feste Haltegriffe angebracht dann braucht die Sitzbank nur 60 cm lang zu sein.
Ein Einzelsitz soll min. 30 cm, jedoch höchstens 40 cm Sitzfläche haben.
Rückspiegel
Ab Baujahr 1990 sind 2 Spiegel vorgeschrieben.
Die Spiegelfläche muss bei eckigen Spiegeln, 60 Quadrat – cm betragen. Z.B.. 12cm x 5cm
Bei runden Spiegeln muss die Spiegelfläche 87mm Durchmesser betragen.
Windschilder, Wetterscheiben, Spoilerscheiben
Diese Windschilder, Scheiben müssen geprüft sein. Dann wird auch eine ABE oder ein Gutachten zur Eintragung mitgeliefert.
Gilt das Gutachten nicht fürs eigene Fahrzeug, dann sollte erst Rücksprache mit
dem Prüfer gehalten werden. Ein Fahrversuch kann jedoch zu einigen Kosten führen.
Racing – Luftfilter
Wie bei allen Tuning-Maßnahmen ist auch bei Racing – Luftfilter eine Geräusch und Leistungsmessung erforderlich.
Modelle ab Bj. 1989 ist sogar eine Abgasmessung erforderlich.
Bei älteren Fahrzeugen besteht schon eher die Möglichkeit Racing – Luftfilter (Powerluftfilter) eingetragen zu bekommen.
Am größten ist die Möglichkeit wenn die Luftfilter noch von einem Seitendeckel oder Verkleidungsteil gedämpft werden.
Lenker
Ein anderer Lenker muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Die Griffhöhe des Lenkers ist max. 500mm. über der Sitzhöhe zulässig.
Der Lenker darf bei einem Unfall nicht das verlassen des Motorrads unnötig behindern.
Es ist darauf zu achten das der Lenkereinschlag freigängig ist.
Wenn angebohrt werden muss um Kabel zu verlegen, dann möglichst nur in der Mitte zwischen der Klemmung.
Besser ist gar nicht anbohren.
Besser ist noch mit dem Prüfer vorher absprechen.
Die Beleuchtung
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.
Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E – Zeichen gekennzeichnet sein.
Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.
In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker ( auch Ochsenaugenblinker genant).
Bei selbstimportierten Fahrzeugen muss auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist.
Etwa durch SAE-Zeichen. Blinkerabstand Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm ,
dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm
festgelegt. Bei Lenkerendenblinker muss der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen.
Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle. Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung
nicht möglich. Die Blinker wären von hinter, besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.
Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj. 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.
Doppel-Abblendlicht nur wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist oder das
Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat. Doppelscheinwerfer, Doppelfernlicht ist zugelassen. Zusatzscheinwerfer
darf nur je einer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer muss rechts und der Fernscheinwerfer muss
links montiert werden. Beide müssen auf der Höhe des Hauptscheinwerfers angebracht werden.
Oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.
Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf die Sturzbügel montiert werden.
Bremslicht darf am Motorrad nur eins vorhanden sein. Ein Rückstrahler muss auch heute noch vorhanden sein.
Diese Tipps sind von Henry in sorgfältiger Arbeit zusammengestellt.
Diese Angaben sind ohne Gewähr und eine Haftung für Irrtümer ,etc. ist ausgeschlossen.
Hier noch mal meine Dank an Henry für die Freigabe dieses Beitrages.